Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

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Das beschleunigte Fachkräfteverfahren unterstützt eine schnelle Rekrutierung ausgebildeter Pflegekräfte für Deutschland.

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Das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – So profitieren Unternehmen und internationale Talente

Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ist ein omnipräsentes Problem in Deutschland. Unternehmen sind ständig auf der Suche nach qualifiziertem Personal. Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren hat die Bundesregierung einen Prozess geschaffen, der internationalen Pflegefachkräften und Betrieben dabei hilft, nach erfolgreicher Vermittlung möglichst schnell den Weg nach Deutschland zu finden. Doch was genau ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren und wie kann Careloop | Klett in diesem Prozess unterstützen?

Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren wurde 2020 eingeführt und ermöglicht, Fachkräfte mit einer anerkennungsfähigen Qualifikation aus dem Ausland schneller in den deutschen Arbeitsmarkt zu bringen. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet § 81a AufenthG. Im Gegensatz zum regulären, nicht beschleunigten Visums- und Anerkennungsverfahren gibt hier der zukünftige Arbeitgeber das Verfahren in Auftrag.

Der reguläre Prozess läuft in der Regel wie folgt ab: Alle bürokratischen Schritte, die für die Einreise zur Aufnahme einer Tätigkeit in Deutschland benötigt werden, sind nicht miteinander verknüpft, sondern werden unabhängig voneinander beantragt. Dadurch entstehen lange Wartezeiten und die beteiligten Behörden sind weniger vernetzt.

Die internationale Fachkraft trägt die Hauptverantwortung für die Bürokratie. Das bedeutet, dass sie selbstständig Anträge stellt und Unterlagen bei verschiedenen Behörden, wie Anerkennungsstellen und der Deutschen Botschaft, einreichen muss. Der Arbeitgeber kann hier selbstverständlich durch das Bereitstellen von Arbeitsverträgen oder Nachweisen unterstützen, übernimmt im Prozess aber keine formale Rolle.

Im Gegensatz hierzu, beauftragt der Arbeitgeber beim beschleunigten Fachkräfteverfahren das Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde (oder zentrale Stelle, abhängig vom Bundesland). Diese koordiniert alle beteiligten Behörden, wodurch der Prozess für die Fachkraft wesentlich entlastet wird und die Verfahren beschleunigt werden können. Letztlich kann die Fachkraft schneller einreisen.

Ziel des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ist es, bürokratische Hürden zu reduzieren und den gesamten Prozess der Anerkennung ausländischer Qualifikationen bis zur Erteilung des Einreisevisums zu beschleunigen.

Das Verfahren auf einen Blick

  • Beschleunigte Bearbeitung von allen Anträgen: Anerkennung, Vorabzustimmung und Visum
  • Koordinierende Rolle der Ausländerbehörde bzw. zentralen Stelle des Bundeslands, die vom Arbeitgeber beauftragt wird
  • Beschleunigte Einreise und beschleunigte Aufnahme der Tätigkeit

Schritt für Schritt durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren

  1. Kontakt mit der Ausländerbehörde
    Das Unternehmen (z. B. eine Pflegeeinrichtung) schließt eine Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde ab. Darin wird festgelegt, dass das beschleunigte Fachkräfteverfahren eingeleitet wird und welche spezifischen Unterlagen für die Einstellung von Pflegefachkräften benötigt werden.

  2. Qualifikations- und Anerkennungsprüfung
    Die Ausländerbehörde initiiert die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses, sofern diese noch nicht vorliegt.  Nach vollständigem Eingang der Unterlagen entscheidet die Anerkennungsstelle innerhalb von zwei Monaten über die Anerkennung. Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist zentral im jeweiligen Bundesland geregelt. In diesem Schritt überprüft die Stelle auch, ob zusätzliche Anpassungsqualifizierungen oder eine Kenntnisprüfung erforderlich sind.

  3. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    Die Bundesagentur für Arbeit prüft innerhalb von einer Woche, ob der angebotene Arbeitsplatz die gesetzlichen Anforderungen (z. B. Mindestgehalt, Konditionen des Arbeitsvertrags) erfüllt. Sie berücksichtigt dabei auch, ob in Deutschland Pflegekräfte gebraucht werden, was hier zutrifft.

  4. Vorabzustimmung der Ausländerbehörde
    Sobald die Qualifikationen und Arbeitsbedingungen geprüft und genehmigt wurden, stellt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung aus. Diese bildet die Grundlage für die Beantragung des Visums bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat.

  5. Visumantrag im Heimatland
    Mit der Vorabzustimmung kann das Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitungszeit ist verkürzt und beträgt in der Regel bis zu sechs Wochen – drei Wochen bis zum Termin und nochmal drei Wochen bis zur Erteilung. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Visum zur Arbeitsaufnahme ausgestellt. Für Pflegekräfte erfolgt das in der Regel nach § 16d AufenthG oder § 18a AufenthG.

  6. Einreise und Arbeitsaufnahme
    Mit dem ausgestellten Visum kannst du nach Deutschland einreisen und deine Tätigkeit in der Pflegeeinrichtung sofort aufnehmen.

Die Ausländerbehörde sammelt und dokumentiert alle relevanten Informationen im Ausländerzentralregister (AZR). Diese Daten erleichtern der Botschaft eine schnelle Entscheidung über den Visumsantrag, indem sie auf bereits geprüfte und verifizierte Informationen zugreifen kann.

Was kostet das Verfahren?

Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411€.

Weitere Kosten:

  • Beglaubigungen: mindestens 10€ pro Seite
  • Vereidigte Übersetzungen: 400€ bis 1200€
  • Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation: 100€ bis 300€
  • Bescheinigung über das Anerkennungsergebnis (Defizit-/Anerkennungsbescheid): bis zu 200€
  • Kosten für den Visumantrag (Botschaft): 75€

Die Kosten können von Fall zu Fall stark variieren (Anzahl der Dokumente, Herkunftsland etc). In der Regel übernimmt der Arbeitgeber den Großteil oder alle Gebühren, um den Prozess für Pflegefachkräfte möglichst unkompliziert zu gestalten.